Arbeitszeit und Überstunden

Wie lange muss ich arbeiten? Bin ich zu Überstunden verpflichtet? Was gilt an Feiertagen? Wir beantworten dir deine Fragen.

Das ist ein roter Wecker auf grauem Hintergrund und symbolisiert die Arbeitzeit.

Überstunden

Die Regelungen von Überstunden sind sehr umfangreich und unterschiedlich. Überstundenarbeit liegt grundsätzlich dann vor, wenn die wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden oder die tägliche Normalarbeitszeit von 8 Stunden überschritten wird.

Wann müssen Überstunden geleistet werden?

Jugendliche dürfen nicht zu Überstunden herangezogen werden. Nur unter gewissen Umständen ist eine Ausnahme möglich, beispielsweise bei der Leistung von Vor- und Abschlussarbeiten.

Erwachsene dürfen zur Überstundenarbeit dann herangezogen werden, wenn keine berücksichtigungswürdigen Interessen der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers entgegenstehen.

 

TIPP

Die Beurteilung, wessen Interessen überwiegen, ist im Einzelfall oft schwierig. Kann zwischen dir und deinem Arbeitgeber keine Einigung erzielt werden, melde dich bei uns.

Wie viel ist eine Überstunde wert?

Für Überstunden bekommst du entweder Geld oder Zeitausgleich, in der Regel mit einem Zuschlag von 50 Prozent. In vielen Kollektivverträgen ist aber für Nacht-, Feiertags- und Sonntagsarbeit ein 100-Prozent-Zuschlag vorgesehen. Lehrlinge über 18 Jahre erhalten für Überstunden den niedrigsten im Betrieb vereinbarten Facharbeiterlohn oder das niedrigste im Betrieb vereinbarte Angestelltengehalt.

Arbeitszeit für unter 18-Jährige

Bis zu deinem 18. Geburtstag darfst du grundsätzlich höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Es gibt aber viele Regelungen - bitte frag bei uns nach.

Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit

In der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen dürfen Jugendliche grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Ausnahmen: Zum Beispiel im Gastgewerbe dürfen Jugendliche über 16 Jahren bis 23 Uhr und auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Jeder zweite Sonntag hat jedoch arbeitsfrei zu bleiben! Auch für Bäckerlehrlinge gelten Ausnahmen, sie dürfen schon ab 4 Uhr morgens beginnen.

Ruhepausen und Ruhezeiten

Als Jugendliche/r hast du Anspruch auf eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde, sofern die tägliche Arbeitszeit mehr als 4,5 Stunden beträgt. Diese Pause ist spätestens nach 6 Stunden zu machen.

Nach dem Ende der täglichen Arbeitszeit steht dir, wenn du unter 15 Jahre bist, eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 14 Stunden, Jugendlichen unter 18 Jahren eine von mindestens 12 Stunden zu. Auch hier gibt es Ausnahmen - frag bei uns nach.

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Genaue Regelungen

Für alle die es ganz genau wissen wollen, gibt's mehr Infos auf der Seite der AK OÖ.

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