Zivil- und Präsenzdienst

Sobald du  deinen Arbeitgeber über die Einberufung informierst gilt grundsätzlich ein Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dieser kann nur von einem Gericht aufgehoben werden.

Daher gilt: Einberufung immer sofort melden!

Wegweiser, der die Richtungen Zivildienst und Bundesheer zeigt