Zivil- und Präsenzdienst

Sobald du  deinen Arbeitgeber über die Einberufung informierst gilt grundsätzlich ein Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dieser kann nur von einem Gericht aufgehoben werden.

Daher gilt: Einberufung immer sofort melden!

Wegweiser, der die Richtungen Zivildienst und Bundesheer zeigt
Arbeitsrechtliche Sonderbestimmungen

Du musst während des Präsenz-/Zivildienstes nicht arbeiten, und die/der Arbeitgeber:in zahlt keinen Gehalt. Du bist aber weiterhin angestellt.

Wann endet mein Kündigungs- und Entlassungschutz?

Einen Monat nach Beendigung des Präsenz- bzw. Zivildienstes.

Ausnahmen gibt es bei Zeitsoldaten und kurzen Präsenz- bzw. Zivildienstes

Einvernehmliche Auflösung

Eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses während des Präsenz- oder Zivildienstes muss schriftlich erfolgen. Dabei muss ein Arbeits- und Sozialgericht oder die Arbeiterkammer bestätigen, dass du über den Kündigungs- und Entlassungsschutz belehrt worden bist.

Arbeitspflicht nach Ende des Präsenzdienstes

Nach Beendigung des Präsenz- oder Zivildienstes musst du wieder arbeiten. Trittst du aus deinem Verschulden die Arbeit nicht innerhalb von 6 Werktagen an, so stellt dies einen Entlassungsgrund dar.