Lohnsteuerausgleich

Es kann gut sein, dass du letztes Jahr zu viel Steuern gezahlt hast. Mach einen Lohnsteuerausgleich (auch Arbeitnehmerveranlagung genannt) und hol dir das Geld zurück.

WC mit Geldscheinen
Die wichtigsten Infos

Du bekommst Geld zurück, wenn …

  • du nicht das ganze Jahr beschäftigt warst

  • du ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze (2021: 475,86 Euro monatlich) gehabt hast

  • du einen langen Weg zur Arbeit hast

  • du schon Kinder hast

  • du etwas zum Abschreiben hast

 

Abschreiben kannst du …

  • Werbungskosten – das sind Kosten für Bewerbungen Weiterbildungskurse, Berufskleidung, Arbeitscomputer, Fachbücher

  • Sonderausgaben, z.B. für Steuerberatung

  • Außergewöhnliche Belastungen, z.B. Ausgaben bei Krankheit und Behinderung

  • Kinder, durch Familienbonus Plus, Unterhaltsabsetzbetrag Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag und Mehrkindzuschlag

 

Wie kommst du zu deinem Geld?

  • Wenn du deinen Antrag auf Steuerausgleich stellst, musst du deine Kontonummer angeben.
  • Die Steuerrückzahlung wird dir dann auf dein Konto überwiesen.

 

Was musst du tun?
Den Antrag auf Steuerausgleich kannst du online oder direkt beim Finanzamt stellen. Den Online-Link findest du unten in der Linksammlung. Vor deinem ersten Log-In musst du die Zugangsdaten über "Online-Erstanmeldung" anfordern.

 

Melde dich einfach bei uns, wenn du Fragen hast.

Tipps für Studierende

Du arbeitest neben dem Studium in einem Dienstverhältnis? Dann ist die Arbeitnehmerveranlagung für dich besonders interessant. Denn auch sämtliche Aufwendungen für dein Studium zählen bei der Steuererklärung zu deinen beruflichen Ausgaben. Voraussetzung ist, dass dein Studium - bezogen auf die ausgeübte Tätigkeit - eine Ausbildung, Fortbildung oder umfassende Umschulung darstellt.

Die Ausgaben für dein Studium sind bei der Lohnsteuererklärung als Ausbildungs-, Fortbildungs- oder Umschulungskosten einzutragen. Diesen Punkt findest du am Formular L1 unter Werbungskosten.  

Absetzbar sind z.B. folgende Kosten:

  • Studiengebühren und ÖH-Beitrag
  • Bücher und Skripten
  • Computer und Zubehör (bei einem Computer wird eine private Nutzung im Ausmaß von 40 % angenommen)
  • Fahrtkosten
Ferialjob und Pflichtpraktikum

Da du nur wenige Wochen beziehungsweise Monate gearbeitet hast, hast du wahrscheinlich nicht genug verdient um lohnsteuerpflichtig zu sein. Wurde dir dennoch Lohnsteuer abgezogen, kannst du dir diese durch den Lohnsteuerausgleich zurückholen.

Auch wenn du keine Lohnsteuer gezahlt hast, sondern nur Sozialversicherungsbeiträge, solltest du einen Lohnsteuerausgleich machen. Denn du bekommst einen Teil der gezahlten Sozialversicherungsbeiträge zurück.

Zu den Links

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Mehr Infos

Du willst es genauer wissen? Auf der Seite der Arbeiterkammer findest du noch mehr Infos rund um den Lohnsteuerausgleich.

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Online-Lohnsteuerausgleich

Du willst gleich loslegen? Auf Finanzonline kannst du deinen Lohnsteuerausgleich online machen.

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