Erste eigene Wohnung

Wie finde ich eine passende Wohnung? Worauf muss ich achten? Ab wann gilt ein Mietvertrag? Was muss ich nach dem Umzug erledigen? Es gibt viele Fragen rund um die erste eigene Wohnung. Wir haben die Antworten für dich.

Wohnungsschlüssel mit Wohnungsanhänger
Die geeignete Wohnung finden

Bei der Suche nach der richtigen Wohnung ist es wichtig, dass du deine eigenen Bedürfnisse und deine finanziellen Möglichkeiten kennst.

  • Wie viele Räume brauchst du wirklich? Mehr Wohnfläche bedeutet mehr Miete sowie höhere Betriebs- und Heizkosten.
  • Wie viel kannst du für das Wohnen monatlich ausgeben? Zur Miete kommen noch Betriebs- und Heizkosten sowie andere Kosten für Strom, Kabel-TV, Versicherungen usw.

Tipp: Die monatlichen Wohnkosten sollten nicht höher sein als ein Drittel deines Haushaltseinkommens! Einmalkosten z.B. für Kaution und Baukostenzuschuss, Maklergebühr, Stromanmeldung und Einrichtung (Küche, Bad, Möbel) nicht vergessen!

Der Mietvertrag

Vorsicht: Auch mündliche Verträge sind gültig! Du solltest daher weder im persönlichen Gespräch noch am Telefon gleich zusagen. Wegen der unterschiedlichen rechtlichen Folgen ist es wichtig, zu unterscheiden:

  • Oft wird bei der Besichtigung einer Wohnung mit einer/einem Makler:in verlangt, dass du einen Besichtigungsschein unterschreibst. Der Besichtigungsschein verpflichtet dich noch nicht zum Vertragsabschluss! Eine Maklerprovision musst du aber nur dann zahlen, wenn du die/den Makler:in selbst mit der Suche einer Wohnung beauftragt hast und es tatsächlich zu einem Abschluss eines Mietvertrages kommt. Hatte die/der Makler:in schon einen Maklervertrag mit der/dem Vermieter:in, musst du keine Provision zahlen.
  • Das Anbot hingegen ist bereits eine verbindliche Erklärung, die Wohnung mieten zu wollen. Ein Anbot solltest du nur dann unterschreiben, wenn du sicher bist, dass du die Wohnung mieten willst.
  • Beim Mietvertrag gilt kein generelles Rücktrittsrecht. Nur wenn Interessenten:innen überrumpelt werden und gleich am Tag der erstmaligen Besichtigung unterschreiben, ist ein Rücktritt denkbar.

Du hast eine konkrete Frage zu deinem Mietvertrag? Dann schreib uns!

Vertragsabschluss und Übernahme der Wohnung
  • Im Mietvertrag sollte genau beschrieben sein, was du alles mietest und welche sonstigen Benutzungsrechte du hast: Parkplatz, Kellerabteil, Gartenbenützung und ähnliches. Ansonsten können solche mündlichen Zusagen jederzeit widerrufen werden.
  • Die Mietzinshöhe, die Umsatzsteuer, die Betriebskosten und die Heizkosten sollten einzeln aufgelistet sein.
  • Mietdauer: Es gibt unbefristete und befristete Verträge (z.B. auf 3 Jahre). Befristete Verträge enden automatisch, in vielen Fällen steht im Mietvertrag ein vorzeitiges Kündigungsrecht. Wenn im Vertrag nichts vereinbart ist, gilt in den meisten Fällen trotzdem ein gesetzliches Kündigungsrecht.
  • Das Übergabeprotokoll muss den Zustand der Wohnung ganz genau beschreiben. Bereits vorhandene Beschädigungen solltest du genau notieren, mit Datum versehen und fotografieren. Wichtig ist, dass du ein Exemplar des Übergabeprotokolls (mit Unterschrift des Vermieters bzw. der Vermieterin) verlangst!

Wichtig: Wenn die/der Vermieter:in verspricht, bestimmte Mängel zu beseitigen, dann lass dir das unbedingt schriftlich bestätigen – und auch einen fixen Termin, wann das geschehen soll!

Zu den Links

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Noch mehr Infos

Alles Infos rund ums Mieten findest du auf der Seite der Arbeiterkammer.

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Deine Checkliste für den Umzug

In unserer Checkliste hast du alles im Überblick – von der Wohnungssuche, dem neuen Mietvertrag, der Ummeldung bis zu Übergabe der alten Wohnung.

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Der Online-Wohnrechtsberater

Muss ich die Wohnung ausmalen, wenn ich ausziehe? Was sind Betriebskosten usw.? Hier geht´s zu den 14 wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Wohnen.

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