Ferialjob und Pflichtpraktikum sind nicht das Gleiche
Ferialjob
Wenn du in den Ferien arbeitest, um Geld zu verdienen, hast du ein ganz „normales“, befristetes Arbeitsverhältnis. Du musst mindestens 15 Jahre alt sein und die Schulpflicht erfüllt haben.
Pflichtpraktikum
In bestimmten Schulen sieht der Lehrplan dies vor, damit du praktische Erfahrungen sammelst. In welchem Schuljahr das ist, hängt vom Schultyp ab. In der Regel handelt es sich bei einem Pflichtpraktikum um ein befristetes Arbeitsverhältnis. Es gibt allerdings Ausnahmen in denen Pflichtpraktika kein Arbeitsverhältnis sind. Dann gelten folgende Infos nicht. Bitte frag bei uns nach, wenn du dir nicht sicher bist.
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Arbeiten in den Ferien
Noch mehr Tipps rund um Ferialjobs und Pflichtpraktika und genauere Infos findest du auf der Seite der Arbeiterkammer.