Sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann jeden treffen. Falls du betroffen bist, melde dich bei uns! Wir helfen dir gerne weiter.

Sexuelle Belästigung ist verboten und hat Konsequenzen

Das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) regelt eindeutig das Verbot von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Manche Formen der sexuellen Belästigung sind auch strafbar.

Sexuelle Belästigung ist kein Kavaliersdelikt. Täter:innen haben mit Konsequenzen zu rechnen, zum Beispiel mit:

  • einer Verwarnung,
  • einer Versetzung
  • einer Kündigung oder Entlassung
  • Schadenersatz für das Opfer.
Was ist sexuelle Belästigung?

Das Gleichbehandlungsgesetz beschreibt sexuelle Belästigung als "ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten, das die Würde einer Person beeinträchtigt oder dies bezweckt und für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht oder anstößig ist ...".

Das ist damit gemeint: Sexuelle Belästigung ist unter anderem das, was als sexuelle Belästigung empfunden wird und für die Person, die belästigt wird, unerwünscht ist. Ausreden, wie „das habe ich nicht so gemeint“ oder „sei nicht so empfindlich“ gelten also nicht.

Einige Beispiele:

  • Hinterherpfeifen
  • unangemessene Bemerkungen
  • unerwünschte Berührung
  • eindeutig zweideutige Chatnachrichten;

Oft trifft sexuelle Belästigung die jüngsten in der Firma, die Lehrlinge, am häufigsten die weiblichen Lehrlinge.

Wie kannst du dich wehren?

Falls möglich: Sag höflich, aber bestimmt, dass du das nicht will. Das ist gerade als Lehrling oft nicht einfach oder schlicht unmöglich. Das bedeutet aber nicht, dass du es einfach ertragen musst.

Die Firma muss dafür sorgen, dass die Belästigung aufhört und nicht wieder passiert. Um das tun zu können, muss sie aber Bescheid wissen. Sprich daher mit deiner Ausbildnerin/deinem Ausbildner oder einer/einem Vorgesetzten. Wenn die Firma dir nicht hilft, macht sie sich selbst der Diskriminierung schuldig.

 

Sichere auf jeden Fall Beweise:

  • Schreibe ein Gedächtnisprotokoll
  • sprich Personen an, die die Vorfälle bezeugen können
  • hebe Nachrichten, Fotos, die dir geschickt wurden auf.
  • Halte aber den Kreis der informierten Personen so klein als möglich, veröffentliche keinesfalls von dir aus etwas in den sozialen Medien über die Vorfälle.

Für Kollegen/-innen:
Schau nicht weg, wenn du eine sexuelle Belästigung wahrnimmst! Ermutige die betroffene Person, die Belästigung nicht einfach hinzunehmen. Kompetente Ansprechpartner:innen im Betrieb sind Betriebsräte:innen, Betriebsärzte:innen oder Frauenbeauftragte.

Diskriminierung am Arbeitsplatz ist verboten
  • Das Geschlecht
  • die ethnische Zugehörigkeit
  • die Religion oder Weltanschauung
  • das Alter
  • oder die Sexuelle Orientierung

dürfen nicht der Grund für eine verbotene Schlechterstellung im Betrieb sein.

 

Es gibt unterschiedliche Formen der Diskriminierung am Arbeitsplatz die in Österreich verboten sind. Die häufigste Form ist die sexuelle Belästigung.

Diskriminierungen am Arbeitsplatz sind im Besonderen verboten:

  • bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses
  • bei der Festsetzung des Entgelts
  • bei der Gewährung freiwilliger Sozialleistungen
  • bei Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung und Umschulung
  • beim beruflichen Aufstieg, insbesondere bei Beförderungen
  • bei den sonstigen Arbeitsbedingungen
  • bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Informationen und Unterstützung

Bist du betroffen oder hast noch Fragen an uns? Wir beraten und unterstützen dich gerne.  Schreib uns an gleichbehandlung@akooe.at, oder ruf an unter +43 50 6906 1910.

Informationen findest du auch hier.