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Zuschuss zum Fahrsicherheits­training

Exklusives Angebot für junge Mitglieder der Arbeiterkammer Oberösterreich!

Wer gerade seinen A- oder B-Führerschein gemacht hat, muss verpflichtend innerhalb der nächsten Monate nach bestandener Prüfung ein Fahrsicherheitstraining absolvieren. Dabei können junge AK-Mitglieder nun mit einer finanziellen Unterstützung der Arbeiterkammer Oberösterreich rechnen. Wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, bekommen sie  einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 100 Euro.

Lächelnde blonde Frau im roten Karohemd fährt Auto, Sonnenlicht fällt durch die Windschutzscheibe.
SHUTTERSTOCK

Voraussetzungen

  • Der/die Förderungswerber:in muss in den letzten 12 Monaten vor dem Datum des Fahrsicherheitstrainings zu irgendeinem Zeitpunkt Mitglied der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich gewesen sein.
  • Der Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining kann nur einmalig im Rahmen der Erstausbildung für die Führerscheinklasse A oder B in Anspruch genommen werden. Das Fahrsicherheitstraining muss bis zum Erreichen des 26. Geburtstags absolviert werden.
  • Der Antrag ist innerhalb von 12 Monaten nach dem Fahrsicherheitstraining zu stellen. Eine spätere Antragstellung kann nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Das Fahrsicherheitstraining ist bei einem österreichischen Anbieter zu absolvieren.
  • Als Nachweis für die Absolvierung des Fahrsicherheitstrainings gilt die Urkunde oder Trainingsbestätigung (kein Zahlungsbeleg).
  • Für die Überweisung des Zuschusses ist eine österreichische Kontoverbindung bekannt zu geben.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Führerscheins des/der Antragsteller:in
  • Urkunde/Trainingsbestätigung der Absolvierung des Fahrsicherheitstrainings (kein Zahlungsbeleg)

Noch Fragen?

Arbeiterkammer Oberösterreich
TEL: +43 50 6906 1613
E-MAIL: fahrsicherheit@akooe.at

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