Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining
Neues Angebot für junge Mitglieder der Arbeiterkammer Oberösterreich!
Wer gerade seinen B-Führerschein gemacht hat, muss verpflichtend innerhalb von 3 bis 9 Monaten nach bestandener Prüfung ein Fahrsicherheitstraining absolvieren. Dabei können junge AK-Mitglieder künftig mit einer finanziellen Unterstützung der Arbeiterkammer Oberösterreich rechnen. Wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, bekommen sie ab 1. April 2022 einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 100 Euro.

SHUTTERSTOCK
Voraussetzungen
- Die Förderungswerberin/der Förderungswerber muss zum Zeitpunkt der Absolvierung des Fahrsicherheitstrainings Mitglied der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich (AK Oberösterreich) sein.
- Der Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining kann nur einmalig im Rahmen der Erstausbildung für die Führerscheinklasse B bis zum Erreichen des 26. Geburtstags in Anspruch genommen werden.
- Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach dem Fahrsicherheitstraining zu stellen. Eine spätere Antragstellung kann nicht mehr berücksichtigt werden.
- Das Fahrsicherheitstraining ist bei einem österreichischen Anbieter zu absolvieren.
- Als Nachweis für die Absolvierung des Fahrsicherheitstrainings gilt entweder die Rechnung oder eine Bestätigung der Absolvierung vom Anbieter des Fahrsicherheitstrainings.
- Für die Überweisung des Zuschusses ist eine österreichische Kontoverbindung bekannt zu geben.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie des Führerscheins der Antragstellerin/des Antragstellers
- Rechnung der Fahrschule über die Absolvierung des Führerscheins Klasse B
- Rechnung oder Bestätigung der Absolvierung vom Anbieter des Fahrsicherheitstrainings
Noch Fragen?
Arbeiterkammer Oberösterreich
TEL: +43 50 6906 1613
E-MAIL: fahrsicherheit@akooe.at