Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining
Neues Angebot für junge Mitglieder der Arbeiterkammer Oberösterreich!
Wer gerade seinen A- oder B-Führerschein gemacht hat, muss verpflichtend innerhalb der nächsten Monate nach bestandener Prüfung ein Fahrsicherheitstraining absolvieren. Dabei können junge AK-Mitglieder nun mit einer finanziellen Unterstützung der Arbeiterkammer Oberösterreich rechnen. Wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, bekommen sie einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 100 Euro.

SHUTTERSTOCK
Voraussetzungen
- Die Förderungswerberin/der Förderungswerber muss zum Zeitpunkt der Absolvierung des Fahrsicherheitstrainings Mitglied der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich (AK Oberösterreich) sein.
- Der Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining kann nur einmalig im Rahmen der Erstausbildung für die Führerscheinklassen A und B bis zum Erreichen des 26. Geburtstags in Anspruch genommen werden.
- Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach dem Fahrsicherheitstraining zu stellen. Eine spätere Antragstellung kann nicht mehr berücksichtigt werden.
- Das Fahrsicherheitstraining ist bei einem österreichischen Anbieter zu absolvieren.
- Als Nachweis für die Absolvierung gilt entweder der Zahlungsbeleg oder die Bestätigung/ Urkunde der Absolvierung des Fahrsicherheitstrainings.
- Für die Überweisung des Zuschusses ist eine österreichische Kontoverbindung bekannt zu geben.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie des Führerscheins der Antragstellerin/des Antragstellers
- Zahlungsbeleg oder Bestätigung/ Urkunde der Absolvierung des Fahrsicherheitstrainings
Noch Fragen?
Arbeiterkammer Oberösterreich
TEL: +43 50 6906 1613
E-MAIL: fahrsicherheit@akooe.at